Auf dieser Seite lernen Sie die wichtigsten Dokumente zur Beantragung einer kostenlosen Freizeit kennen

Nutzen Sie den jeweils vorhandenen Link zum downloaden oder scannen Sie, wenn Sie erst später die Dokumente ausfüllen wollen und unsere Broschüre "Das schönste Geschenk ist das Lachen eines Kindes" besitzen, welche Sie im Vorfeld digital oder postalisch bei uns (siehe Kontaktdaten) abrufen können, den entsprechenden QR-Code im Heft. 

Für welche Kinder und Jugendliche greift aus medizinischer Sicht unser Angebot? Wir binden grundsätzlich ALLE Kinder und Jugendlichen, welche unser medizinisches Fachpersonal nach der Sichtung der eingereichten Unterlagen für teilnahmefähig hält, in unsere Camps ein. In der Regel konzentriert sich das, jedoch nicht ausschließlich, auf die häufigsten medizinischen Indikationen im Kindes- und Jugendalter.

Hinweis: Externe Dritte, welche Eltern(teile) oder Personensorgeberechtigte bei der Antragsstellung beraten und unterstützen, zum Beispiel beim Ausfüllen unserer Vordrucke oder der Darstellung der notwendigen Informationen und Daten (freiwillige Offenlegung), können für den nicht unerheblichen Aufwand an Zeit, ggf. Fahrkosten und Bürobedarf, ein pauschaliertes Entgelt gemäß der gesetzlich möglichen Ehrenamtspauschale beim Koordinierungsbüro hinterfragen. 

Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigten, liebe Ärzte,

 um eine kostenlose Freizeit beantragen zu können bedarf es des Einreichens verschiedener Unterlagen. Sie können diese sich in unserer Broschüre "Wir - Projekte - Vision", insoweit bereits durch Zusendung oder Download in Ihrem Besitz, ansehen und auch die entsprechenden Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns zu kontaktieren. In einem Vorgespräch können die Zugangsvoraussetzungen geklärt werden.

Ob Ihr Kind in den Genuss einer kostenfreien Freizeit kommen kann, hängt neben den vorhandenen Kapazitäten unseres Vereins anfänglich von den komplett einzureichenden Unterlagen ab.

Alle Unterlagen können direkt mit den hier vorhandenen Dokumenten sofort nach dem downloaden ausgefüllt, gerne zwischengespeichert und dann gedruckt werden. Ein sofortiger Ausdruck ist nach dem Ausfüllen auch ohne Zwischenspeicherung möglich.

  1. Die ausgefüllte Freiwillige Selbstauskunft
  2. Den nur vom Arzt auszufüllenden Medizinischen Indikationsbogen, den Sie bitte  zusammen mit der Freiwilligen Selbstauskunft und den unter 3. und 4. bezeichneten Dokumenten sammeln, und anschließend komplett uns postalisch zusenden. Hier finden Sie unsere Adresse.
  3. Wir benötigen zur Untersetzung der Angaben aus der Freiwilligen Selbstauskunft Kopien von Nachweisen, die Ihre soziale und finanzielle Situation hinreichend beschreiben. Ergänzt werden können diese Aussagen mit Hinweisen und Belegen die auf außergewöhnliche Belastungen verweisen. Für uns sind neben der Beachtung von Einkommensgrenzen in erster Linie die Schluss endlich verfügbaren Familienbudgets entscheidend. Als Beispiele seien hier genannt: Bescheid über Sozialhilfe/Grundsicherung, Befreiung von der Gebührenpflicht bei Rundfunk und Fernsehen, Verdienstbescheinigung, Darstellung Ihrer Lebenssituation auf der Freiwilligen Selbstauskunft, zum Bsp. allein erziehend, Übernahme von Bürgschaften usw. Bei besonderen Belastungen können Sie beispielsweise die Höhe der Miete, die Kosten der Betreuung, besonders hochwertige Ernährung aufgrund der medizinischen Indikation usw. erwähnen Wichtig: Sie übergeben uns freiwillig mit dem Bogen und den Kopien Daten die zur Beurteilung Ihrer und somit der Lebenssituation Ihres Kindes beitragen. Sie sollten zur optimalen Beurteilung es tun, Sie brauchen natürlich freiwillig nur das Einreichen was Sie für richtig erachten!
  4. Ein Sozialbericht komplettiert die für uns notwendigen Unterlagen. Dieser kann, insoweit vorhanden, durch einen Träger erstellt werden der Sie kennt, durch die eventuell beratende Jugendbehörde oder Schluss endlich, was in der Regel immer gut möglich ist, durch die Klassenleitung Ihres Kindes oder der Betreuungseinrichtung. Die übliche Altersgrenze zur Teilnahme an unseren Camps beträgt 6 bis 17 Jahre zum Zeitpunkt des Beginns der jeweiligen Freizeit.

 Hinweis zum Ausfüllen des Medizinischen Indikationsbogen:

 In den vorgegebenen Textfeldern sollten Sie entsprechend des vorhandenen Platzes sparsam mit den Eintragungen umgehen. Über ergänzende Kopien von Gutachten, Epikrisen und Laborbefunden freuen wir uns. Die Angaben mit den Feldern "Ja" oder "Nein" können Sie bei einem versehentlich falschem Ankreuzen mittels der Auswahl des dann richtigen Feldes korrigieren.

 Sehr wichtig:

Nach Einreichung der kompletten Unterlagen und der möglichen Zusendung eines positiven Bescheides, müssen Sie aus medizinischer Sicht noch folgenden Hinweis beachten:

 Erst wenn Sie von uns einen positiven Bescheid erhalten haben und Ihr Kind, mit welchem Hintergrund auch immer, Medikamente gemäß den Vorschriften des Bundesbetäubungsmittelgesetzes nehmen sollte (diese Erwähnung muss durch den behandelnden Kinderarzt/Facharzt auf Seite 3 des Medizinischen Indikationsbogen besonders hervorgehoben werden), lassen Sie bitte rechtzeitig, also ca. 2 bis 3 Wochen vor Beginn der Reise, den hierfür notwendigen Vordruck nach Artikel 75 des Schengener Abkommens durch den behandelnden Arzt ausfüllen. Anschließend ist diese Bescheinigung durch die zuständige Gesundheitsbehörde zu bestätigen. Falls die Gebühr Sie zu sehr belastet, bekommen Sie diese Auslage mit Hilfe der einzureichenden Quittung erstattet.

 Kommen Sie bei Fragen jederzeit auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter.Diese Seite wird im Rahmen der ggf. notwendigen Anforderungen an die Voraussetzungen zur Teilnahme an unsere Camps oder im Rahmen gesetzlicher Vorschriften angepasst.

Redaktionsstand Februar 2017